Druckansicht | Kontakt | Aktuelles | Feedback | Impressum | Login 
 

02/12 2009

VORAUSSETZUNGEN


Die Lehrerausbildung ist in Niedersachsen - wie auch in den anderen Bundesländern - zweiphasig organisiert. Das Studium erfolgt an Universitäten oder diesen gleichgestellten Hochschulen (mit dem Abschluss 1. Staatsexamen oder zukünftig i.d.R. Master of Education), der Vorbereitungsdienst erfolgt an Studienseminaren in Kooperation mit den Ausbildungsschulen des entsprechenden Lehramtes. Erst mit der vollständigen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Ablegen der Zweiten Staatsprüfung wird die Laufbahnbefähigung des jeweiligen Lehramtes erworben. Die Laufbahnbefähigung für ein Lehramt stellt die Berufszugangsberechtigung dar, d.h., erst nach deren Erwerb ist eine Bewerbung um Einstellung in den Schuldienst möglich.








Der Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst dauert für das Lehramt an berufsbildenden Schulen 24 Monate (Praktika und berufspraktische Tätigkeiten im Umfang eines Schulhalbjahres, die Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung waren, werden mit i.d.R. 6 Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet) und wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet. Über sonstige Anrechnungen auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes entscheidet die zuständige Landesschulbehörde nach Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt gemäß der Verordnung über die Ausbildung und die Zweiten Staatsprüfungen für Lehrämter im Lande Niedersachsen in der jeweils geltenden Fassung sowie den Durchführungsbestimmungen. Detaillierte Informationen zur Ausbildungsstruktur und Prüfung finden Sie in der Verordnung über die Ausbildung und die Zweiten Staatsprüfungen für Lehrämter (PVO-Lehr II).

27/12 2009

Die zweite Staatsprüfung

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung mit Ablauf des vorgeschriebenen Vorbereitungsdienstes kraft Rechtsvorschrift. Durch die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung wird kein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begründet.
Die Höchstaltersgrenze für eine Einstellung in den Schuldienst im Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Zweiter Staatsprüfung und Beendigung des Vorbereitungsdienstes ist zzt. grundsätzlich das vollendete 45. Lebensjahr. Lebensältere Bewerberinnen und Bewerber werden nach erfolgreichem Auswahlverfahren im Angestelltenverhältnis eingestellt.
Weitere Informationen zur Ausbildung und Bewerbungsunterlagen für den Vorbereitungsdienst finden Sie unter folgendem Link:


Link zum Niedersächsischen Kultusministerium!